Ausgangslage
Sobald ein Jugendlicher das 18. Lebensjahr erreicht hat (Stichtag: 31.12.), d. h. in dem Jahr, in dem er 19 Jahre alt wird, gehört er zur Gruppe der Erwachsenen und muss den Mitgliedsbeitrag eines Erwachsenen bezahlen.
Ebenso müssen Arbeitsstunden in voller Höhe abgeleistet werden.
Unser Angebot
Wir bieten daher allen Schülern und auch allen immatrikulierten Studenten an: Es kann ein Antrag beim Kassierer gestellt werden auf Beitragsermäßigung während der Schul- oder Studienzeit.
Der Antrag muss jährlich neu gestellt werden, da wir die Schul- oder Studienzeit nicht wissen können.
Fristen & Nachweise
Der Antrag muss bis spätestens Ende Februar erfolgt sein, da ab März die aktuellen Listen erstellt werden.
Als Beleg dafür müssen bis Mitte März abgegeben werden:
- Schulbescheinigung für das kommende Sommerhalbjahr (bitte im Rektorat anfordern). Es wird kein Schülerausweis anerkannt.
- Immatrikulationsbescheinigung über das Sommersemester (diese werden ab Anfang Februar verschickt).
Es gelten ausdrücklich nur Bescheinigungen für die kommende Sommersaison.
Diese Beitragsermäßigung betrifft keine Zivildienstleistenden oder BA-Studenten, die während des Studiums Geld erhalten.
Leistungen
Schüler und Studenten, welche diese Voraussetzungen erfüllen, haben folgende Leistungen zu erbringen:
- Jahresbeitrag 55,-- Euro
- 5 Arbeitsstunden (in der folgenden Tennissaison)
Pro Arbeitsstunde, die nicht geleistet wurde, werden vom Verein im Folgejahr 13,-- Euro abgebucht.
Versäumte Frist
Sollte dieser Antrag nicht bis zur obigen Frist erfolgen (außer bei Neu-Eintritt), wird der volle Beitrag erhoben und es sind auch für diese Saison die gesamten Arbeitsstunden abzuleisten.
Laut Abstimmung in der Vorstandschaft ist der Kassier nicht berechtigt, bei Verspätung eine Rückerstattung zu leisten.
Wir bitten deshalb die betreffenden Personen, sich diesen Termin im Kalender vorzumerken, da keine erneute Erinnerung mehr erfolgt und dieses Angebot des Vereines nur auf freiwilliger Basis und auf Antragstellung des Mitgliedes zur Wirkung kommt.
Löffelstelzen, den 01.01.2026
Der Abteilungsleiter
Tennisabteilung Löffelstelzen
